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Virtualit�t, k�nstlichen Scheinwelten oder unbekannten Dimensionen in fernen Galaxien

Benutzerlust und Benutzerfrust

Vor allem die Soziologen kritisieren Plattformen wie Second Life vehement. Die Parallelwelt diene als Flucht aus der Realität und berge die Gefahr, über den Spieltrieb die natürlichen oder anerzogenen Schutzfunktionen vor den unkontrollierten kommerziellen Auswirkungen zu verlieren. Das Abtauchen in die virtuelle Welt stelle eine zunehmend unkontrollierbare Sucht dar, die zum Abbruch realer sozialer Beziehungen oder sogar zu einer finanziellen Verschuldung führen könne. Durch die Marktstudien, die die kommerziellen Bewohner von Second Life unter den Teilnehmern anstellten, sei auch der Datenschutz der Verbraucher nicht ausreichend gewährleistet. Engagierte Jugendschützer sehen in der schwer kontrollierbaren Altersgrenze der Teilnehmer ein Problem. Zwar ist der Zutritt zu den Rotlichtbereichen der Plattform volljährigen Bewohnern vorbehalten. Die Kontrolle hängt jedoch von der Richtigkeit der Eingabe der Nutzerdaten ab, die zumindest in der Vergangenheit durchaus umgangen werden konnte. Tatsache ist, dass in manchen virtuellen Parzellen Avatare, die sich das Äußere eines Jugendlichen zugelegt haben, an Vergewaltigungsszenen beteiligen. Die belgische Justiz sieht solche Fälle als Straftat an und hat Ermittlungen eingeleitet. Durch die Möglichkeit, Avatare für solche Szenen, die strafrechtlich nicht zulässig sind, an andere Bewohner zu veräußern, stellt sich die strafrechtliche Einschätzung und die Ermittlung der Verursacher als äußerst komplex dar. Nachdem extreme vermeintliche Verstöße gegen den Jugendschutz offensichtlich wurden, bei denen sich beispielsweise ein von einem 13-jährigen Mädchen ins Netz geschickter Avatar als Prostituierte in Second Life gegen harte Linden-Dollars verdingte, stellte Linden Lab eine strengere Altersklassifikation auf. Neben dem Status “Parental Guidance” für Kinder und “Mature” für ältere Jugendliche können Erwachsene mit dem Status “Adult” in die Parallelwelt eintauchen. Die drei Status-Klassen weisen unterschiedliche Zugriffsrechte auf die verfügbaren Funktionen und Lokalitäten in Second Life auf. Die tatsächliche Altersverifikation soll von externen Dienstleistern anhand von Originaldokumenten wie dem Personalausweis oder dem Führerschein vorgenommen werden. Ob das vor dem Hintergrund der internationalen Einwohnerschaft von Second Life gelingen kann, ist fraglich.

 

 


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